Förderung junger Kunst- und Kulturschaffender: Rosa-Schelling-Stiftungsfonds
Der Rosa-Schelling-Stiftungsfonds fördert junge Kunst- und Kulturschaffende mit Bezug zu Zollikon. Die Stiftung wurde 1977 von der Gemeinde Zollikon errichtet und dient der Unterstützung von Personen, die sich in Ausbildung befinden oder am Anfang ihres künstlerischen Schaffens stehen.
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Gesuchberechtigt sind junge Kunst- und Kulturschaffende:
- in der Regel bis zum 30. Altersjahr,
- mit Wohnsitz in Zollikon oder einem anderen engen Bezug zur Gemeinde (z. B. Herkunft),
- aus allen Sparten des künstlerischen Schaffens.
Ein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge besteht nicht.
Art und Umfang der Förderung
- Einmalige oder zeitlich beschränkt wiederkehrende Unterstützungsbeiträge
- Maximal 5’000 Franken pro Gesuch
- Pro Kalenderjahr werden gesamthaft höchstens 5’000 Franken vergeben
- Es besteht keine Rückzahlungspflicht
Gesuchseinreichung
Das Gesuch ist digital einzureichen und umfasst:
- das offizielle Gesuchsformular,
- einen Kurzlebenslauf,
- bei Ausbildungsbeiträgen ein Motivationsschreiben mit ausgewiesenem Kostenbedarf (max. 1 Seite),
- bei Projektbeiträgen ein Projektdossier inklusive Budget.
Das vollständige Gesuch ist bis spätestens Ende August des laufenden Jahres digital einzureichen an kultur@zollikon.ch.
Das Gesuchsformular der Rosa-Schelling-Stiftung steht hier zum Download bereit.
Bis Ende September erhalten die Gesuchstellenden eine Rückmeldung über den Entscheid.
Über die Vergabe der Unterstützungsbeiträge entscheidet der Fachbeirat Kultur in der Regel im September.
Bei Fragen zum Rosa-Schelling-Stiftungsfonds steht Ihnen Bruno Heller, Leiter Ortsmuseum und Sekretär des Fachbeirats Kultur, gerne zur Verfügung. Kontakt: kultur@zollikon.ch oder +41 44 395 33 65.
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 450.3 | Verwaltungs-Reglement für die "Rosa Schelling-Stiftung (Stiftungsfonds)" | 1. Juni 2021 |
| Name | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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