Kulturförderung: Finanzielle Unterstützung von Projekten
Gesuche können zweimal jährlich eingereicht werden. Die Eingabefristen sind Ende Februar und Ende August. Berücksichtigt werden Gesuche, die mit dem offiziellen Gesuchsformular sowie einem Projektdossier und einem Budget eingereicht werden. Nachträgliche Unterstützungsanfragen für bereits abgeschlossene oder durchgeführte Veranstaltungen werden nicht berücksichtigt.
Über die Vergabe der Unterstützungsbeiträge wird im März beziehungsweise im September entschieden. Beratendes Gremium ist der Fachbeirat Kultur.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge.
Welche Projekte werden unterstützt?
Insbesondere unterstützt die Gemeinde Zollikon kulturelle Projekte und Veranstaltungen, die in Zollikon entwickelt und durchgeführt werden, darunter:
- Ausstellungsprojekte
- Kunstprojekte
- Theaterprojekte
- Konzerte und musikalische Aufführungen
- Lesungen
- Kulturvermittlungsprojekte
- Zuschüsse zu Publikationen (Print, Film, Audio) mit Bezug zu Zollikon
Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
Was wird nicht gefördert?
Nicht unterstützt werden:
- Projekte ohne Bezug zu Zollikon
- bereits abgeschlossene Projekte
- Stipendien an Kunst- und Kulturschaffende sowie Werkbeiträge
- der ordentliche Betrieb von Institutionen oder Vereinen
Beilagen
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- ausgefülltes Gesuchsformular
- Begleitschreiben / Projektdossier
- Budget und Finanzierungsplan (obligatorisch)
Download
Unter Downloads stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Gesuchsformular Kulturförderung
- Leitfaden zur Gesuchstellung (externe Orientierungshilfe mit allgemeinen Tipps)
Bei Fragen zur Kulturförderung steht Ihnen Bruno Heller, Leiter Ortsmuseum und Sekretär des Fachbeirats Kultur, gerne zur Verfügung. Kontakt: kultur@zollikon.ch, Telefon 044 395 33 65.