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Bauordnung

1961

1896 wurde Zollikon (ohne den Zollikerberg, der war damals noch praktisch nicht bebaut) dem kantonalen Baugesetz für städtische Gebiete unterstellt und die Bauordnungen von 1913 und 1933 förderten die gleichmässige, lockere Überbauung.

Am 5. Juli 1961 stimmte die Gemeindeversammlung einer neuen Bauordnung und dem ersten Zonenplan der Gemeinde mit Grünzonen zu. Beide sollten mithelfen, vor allem den Bauboom, der mittlerwile besonders im Berg vonstatten ging, in den Griff zu bekommen.

1961 Zollikerberg
Der Zollikerberg 1960, zur Zeit der ersten Bauordnung.