Inhalt
Plakate
Sie dürfen Kleinplakate (Format höchstens A3) kostenlos an den Plakatanschlagestellen (Bushäuschen) anbringen, wenn diese durch den Empfang im Gemeindehaus gestempelt sind.
Grosse Plakate (F4/Weltformat) bzw. Transparente (B4) für Veranstaltungen etc. können auf Gesuch hin auf öffentlichem Grund bewilligt werden. Die Plakatständer (für Plakate F4) werden durch die Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Aufwendungen für das Stellen und Abräumen werden durch die Bauabteilung in Rechnung gestellt.
Plakatkonzept: Wahlen und kommunale Geschäfte
Der Gemeinderat hat hinsichtlich der Verteilung der Plakatständer und den Standorten folgende Parameter festgelegt:
Plakatstellen auf öffentlichem Grund (HS=Hauptstandort, NS=Nebenstandort)
Ort | Kategorie | Maximale Zahl Plakatstellen |
Dorfplatz* | HS Dorf | 8 |
Gemeindehaus | HS Dorf | 4 |
Waldburg | HS Berg | 10 |
Rosengarten | HS Berg | 6 |
Hauptstandorte | 28 | |
Viadukt | NS Dorf | 5 |
Goldhaldenstrasse | NS Dorf | 4 |
Coop Zollikerberg | NS Berg | 3 |
Nebenstandorte | 12 | |
Alle Standorte | 40 |
*Die Plakatständer des Standorts "Dorfplatz" werden während der Chilbi Zollikon ersatzlos weggeräumt und erst danach wieder platziert.
Jede Plakatstelle entspricht einem doppelseitigen Plakatständer (= 2 Plakate).
Es werden nicht alle Plakatstellen für die Wahl- und Abstimmungspropaganda vergeben, damit für anderer Bedürfnisse (Veranstaltungen etc.) noch genügend Plakatständer zur Verfügung stehen. Es werden keine weiteren Plakatstellen für Wahlen und Abstimmungen auf öffentlichem Grund bewilligt. Übersteigt die Nachfrage das Angebot von 28 Plakatständern, kann die Zuteilung der Plakatstellen entsprechend gekürzt werden.
Zuteilung der Plakatstellen bei Wahlen (kommunal, kantonal, national)
- Jede ortsansässige Partei kann max. 4 Plakatstellen an zwei Hauptstandorten in Dorf und Berg und an zwei Nebenstandorten in Dorf und Berg beantragen.
- Parteilose Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz in Zollikon können max. 2 Plakatstellen an je einem Standort in Dorf und Berg beantragen.
Zuteilung der Plakatstellen bei kommunalen Geschäften
- Jede ortsansässige Partei kann max. 4 Plakatstellen an zwei Hauptstandorten in Dorf und Berg und an zwei Nebenstandorten in Dorf und Berg beantragen.
- Initianten werden wie eine ortsansässige Partei behandelt.
Bewilligungsverfahren und Organisation
Die Abteilung Sicherheit und Umwelt ist für die Bewilligungen der Plakatstellen und die Organisation der Plakatständer verantwortlich.
Gebühren
Es werden weder das Aufziehen der Plakate noch das Stellen und Abräumen der Plakatständer in Rechnung gestellt. Ebenso werden für die Bewilligung keine Gebühren erhoben.
Termine
Die Plakatständer sollen 2 Wochen vor der Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgestellt sein. Daraus ergibt sich folgender Zeitplan:
9 Wochen vor dem Wahltermin ist durch die Parteien ein Gesuch an sicherheit.umwelt@zollikon.ch einzureichen.
8 Wochen vor dem Wahltermin werden die Bewilligungen mit Standorten erstellt.
7 Wochen vor dem Wahltermin sind pro zugewiesener Plakatstelle 2 Plakate den Unterhaltsdiensten an die Dachslerenstrasse zu liefern.
6 Wochen vor dem Wahltermin werden die Plakatständer durch die Unterhaltsdienste platziert.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Plan Plakataushang Bushäuschen | Download | 0 | Plan Plakataushang Bushäuschen |
Plakatkonzept Wahlen und kommunale Geschäfte | Download | 1 | Plakatkonzept Wahlen und kommunale Geschäfte |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit und Umwelt | 044 395 36 00 | sicherheit.umwelt@zollikon.ch |
Name | Download |
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