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Waffenerwerbsscheine
Wer eine Waffe oder wesentliche Waffenbestandteile erwerben möchte (inkl. Erbgang und Schenkung), benötigt dazu einen Waffenerwerbschein. Das entsprechende Formular kann hier bezogen werden. Es ist ausgefüllt und mit folgenden Beilagen bei der Polizei Zollikon einzureichen:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer eine Kopie des Ausländerausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Ausnahmen:
Jagdwaffen können durch Schweizer Staatsbürger und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung C ohne Waffenerwerbschein bezogen werden.
Die Gebühr pro Waffenerwerbschein beträgt Fr. 50.—
Waffenerwerbscheine können vor dem Ablauf, einmalig, für maximal drei Monate verlängert werden. Die Kosten hierfür betragen Fr. 10.—
Die Dauer für die Bearbeitung des Gesuchs liegt zwischen zwei bis vier Wochen. Die Polizei Zollikon behält sich vor, in gewissen Fällen weitere Abklärungen zu tätigen oder Sie zu einem persönlichen Gespräch vorzuladen.
Europäischer Feuerwaffenpass / Bewilligung für die nichtgewerbsmässige Einfuhr:
Die Gesuche für den europäischen Feuerwaffenpass sowie für die Bewilligung für die nichtgewerbsmässige Einfuhr sind zusammen mit den entsprechenden Beilagen direkt beim Waffenbüro der Kantonspolizei Zürich einzureichen.
Gesuchsformulare:
Feuerwaffenpass
Einfuhrbewilligung
Für weitere Fragen konsultieren Sie bitte die Homepage der Bundeskriminalpolizei oder kontaktieren sie die Polizei Zollikon.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Zollikon | 044 391 44 11 | polizei@zollikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit und Umwelt | 044 395 36 00 | sicherheit.umwelt@zollikon.ch |