Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe oder wesentliche Waffenbestandteile erwerben möchte (inkl. Erbgang und Schenkung), benötigt dazu einen Waffenerwerbschein.
Ausnahmen
Jagdwaffen können durch Schweizer Staatsangehörige und Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung C ohne Waffenerwerbschein bezogen werden.
Gebühr
Die Gebühr pro Waffenerwerbschein beträgt Fr. 50.-
Waffenerwerbscheine können vor dem Ablauf, einmalig, für maximal drei Monate verlängert werden. Die Kosten hierfür betragen Fr. 20.-
Die Dauer für die Bearbeitung des Gesuchs liegt zwischen zwei bis vier Wochen. Die Polizei Zollikon behält sich vor, in gewissen Fällen weitere Abklärungen zu tätigen oder Sie zu einem persönlichen Gespräch vorzuladen.
Für weitere Fragen konsultieren Sie bitte ddie Polizei Zollikon.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gesuch Erteilung Waffenerwerbsschein (PDF, 171 kB) | Download | 0 | Gesuch Erteilung Waffenerwerbsschein |
| Schriftlicher Vertrag für die Übernahme einer Waffe (PDF, 128 kB) | Download | 1 | Schriftlicher Vertrag für die Übernahme einer Waffe |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Polizei Zollikon | 044 391 44 11 | polizei@zollikon.ch |