Baubewilligungen, Baugesuche
Baubewilligung
Neu seit 8. August 2025: Baugesuche online einreichen!
Baugesuche sind über die neue kantonale Plattform «eBaugesucheZH» elektronisch einzureichen. Bitte nutzen Sie dazu das Portal https://portal.ebaugesuche.zh.ch/.
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baubehörde ab. Die Baugesuchsformulare können Sie online beim Kanton Zürich herunterladen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft. Hier finden Sie die Anforderungen an die Unterlagen sowie die Plandarstellungen eines Baugesuchs.
Wir koordinieren auch die baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Die Gebühren des Baubewilligungsverfahrens finden Sie im Gebührentarif der Gemeinde Zollikon.
Bauausschreibungen, Publikationen
Die Publikation (Ausschreibung) von Baugesuchen erfolgt im Zolliker Zumiker Boten und im Amtsblatt des Kantons Zürich.
Bitte beachten Sie Folgendes
- Baugesuche, die bis 7. August 2025 eingereicht wurden oder deren Änderungen: Während 20 Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung liegen im Gemeindehaus (Bauabteilung) jeweils die Unterlagen der publizierten Baugesuche zur Einsicht auf. Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat bei der örtlichen Baubehörde innert diesen 20 Tagen schriftlich und im Doppel die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen. Wer dieses Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist gebührenpflichtig. Es erfolgt ein einziger Zustellversuch. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen.
- Baugesuche, die nach dem 8. August 2025 eingericht wurden: Diese Baugesuche können über die eAuflageZH digital eingesehen werden. Die digitale Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Dauer der Planauflage möglich. Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne oder leiten Sie an die entsprechende Fachperson weiter.
Kontakt
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Bauabteilung | 044 395 34 00 | bau@zollikon.ch |
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Hochbau | 044 395 34 00 | bau@zollikon.ch |
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Baubehörde | 044 395 34 00 | bau@zollikon.ch |