Lenzenwiesstrasse 11, Zollikon: Um- und Anbau bei Einfamilienhaus, Kat.-Nr. 6376, Wohnzone mit mittlerer Dichte
In der Zeit vom 11. September bis 1. Oktober 2026 kann das folgende Gesuch auf eAuflageZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. digital eingesehen werden:
Gesuchstellende: Julie Ross und Adrian Harrington, Waldschulweg 21, 8032 Zürich; Projektverfasser: Curzio Ardinghi Architecture, Seefeldstrasse 283a, 8008 Zürich
Bauvorhaben: Um- und Anbau bei Einfamilienhaus, Dachgeschossausbau mit zwei Lukarnen, Wärmetechnische Sanierung, Lenzenwiesstrasse 11, 8702 Zollikon, Kat.-Nr. 6376, Wohnzone mit mittlerer Dichte
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PGB) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform eBaugesucheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesuche ZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG).
Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.- erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG).
Baubehörde Zollikon