Teilrevision: Organisationsverordnung (OrgV) und Reglement Gemeindeführungsorganisation (GFO)
Der Gemeinderat hat mit Beschlüssen vom 21. Oktober 2026 eine Teilrevision der OrgV (Art. 65 und 66) sowie des GFO-Reglements (Art. 4) beschlossen.
Bei den genannten Artikeln geht es insbesondere um die Gliederung der Gemeindeführungsorganisation. In ausserordentlichen Lagen soll für die Krisenbewältigung eine Behördendelegation gebildet werden. Der Ressortvorsteher bzw. die Ressortvorsteherin Sicherheit und Umwelt bestimmt den Chef bzw. die Chefin GFO und deren Stellvertretung. Die Änderungen treten per 1. Dezember 2026 in Kraft. Die Beschlüsse sind weiter unten unter den Dokumenten einsichtbar und liegen am Schalter der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfasch, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat
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| GR 2026-241_OrgV_Teilrevision (PDF, 206 kB) | Download | 0 | GR 2026-241_OrgV_Teilrevision |
| GR 2026-243_GFO-Reglement_Teilrevision (PDF, 110 kB) | Download | 1 | GR 2026-243_GFO-Reglement_Teilrevision |