Vorübergehende Verkehrsanordnung: Oescherstrasse Nr. 22 -28

23. Oktober 2026

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Oescherstrasse vom 26. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 wird folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt:

  • Oescherstrasse Nr. 22 -28, Weisse Zone, 5 Parkplätze, Halteverbot

Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer erfolglosen Anfechtung Kosten entstehen können.

Abteilung Sicherheit und Umwelt