Neue Erkenntnisse zum möglichen Deponiestandort Brunnenwisen
Der Gemeinderat setzt sich weiterhin gegen den möglichen Deponiestandort Brunnenwisen im Zollikerberg ein. Nachdem der Zürcher Regierungsrat Ende 2025 beschlossen hatte, den Standort als Ersatzstandort in der Teilrevision des kantonalen Richtplans vorzusehen (Medienmitteilung vom 6. Januar 2026), liegen inzwischen zusätzliche ökologische Untersuchungen und eine rechtliche Beurteilung vor. Diese neuen Erkenntnisse sollen nun in die weiteren Beratungen auf kantonaler Ebene einfliessen.
Der Gemeinderat hat der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt KEVU des Kantonsrats die entsprechenden Unterlagen zugestellt. Die Kommission berät die Teilrevision des kantonalen Richtplans vor der Behandlung im Kantonsrat.
Eine aktuelle fachwissenschaftliche Expertise bestätigt den bereits 2024 entdeckten Fund der Versteckten Leimflechte (Rostania occultata) im Gebiet Brunnenwisen zweifelsfrei. Der Fund sei von nationaler Bedeutung, sagt Gemeinderat Dorian Selz: «Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis dieser Art im Kanton Zürich seit 1880 und nach Einschätzung der Fachpersonen um das einzige bekannte Vorkommen im Schweizer Mittelland.» Nachgewiesen wurden mehr als 300 Flechtenlager sowie mehrere hundert Fruchtkörper. Zudem wurde das Vorkommen der verletzlichen Buchen-Fettflechte bestätigt.
Diese Erkenntnisse ergänzen weitere ökologische Untersuchungen, welche im Auftrag einer vom Gemeinderat unterstützten Projektgruppe durchgeführt wurden. Bereits frühere Erhebungen hatten gezeigt, dass im vorgesehenen Deponiegebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung mehrere gefährdete Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Nach Auffassung des Gemeinderats unterstreichen die neuen Befunde die hohe ökologische Bedeutung des Gebiets: «Die Flechten können nur innerhalb des bestehenden Ökosystems gedeihen, eine Umsiedlung oder Ersatzmassnahmen sind gemäss Studie nicht möglich», so Dorian Selz.
Eine ebenfalls von der Projektgruppe veranlasste rechtliche Beurteilung kommt zum Schluss, dass für die Festsetzung eines Deponiestandorts im kantonalen Richtplan eine nachvollziehbare Standortevaluation und eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich sind. Nach Ansicht des Gemeinderats zeigen die neuen Erkenntnisse, dass weiterer Abklärungsbedarf besteht. Dorian Selz: «Solange zentrale Fragen zu Artenschutz, Siedlungsnähe, Gewässerschutz und Erschliessung nicht ausreichend geklärt sind, sollte der Standort Brunnenwisen nicht im kantonalen Richtplan festgesetzt werden.» Dies, zumal in einem ähnlichen Fall der Kanton vor Gericht unterlag. Mit dem Schreiben an die KEVU setzt der Gemeinderat seine Bemühungen fort, die zuständigen kantonalen Gremien sachlich und fundiert über die Situation am Standort Brunnenwisen zu informieren.
Medienmitteilung