Vorübergehende Verkehrsanordnung: Weltistrasse
Infolge Bauarbeiten wird vor der Liegenschaft Weltistrasse 1, vom 21. September 2026 bis und mit 26. November 2026, folgende Sperrung verfügt:
- 2 Parkfelder
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer erfolglosen Anfechtung Kosten entstehen können.
Abteilung Sicherheit und Umwelt