Aufhebung des generellen Feuerverbots auf dem Gemeindebiet Zollikon
Die in der vergangenen Zeit gefallenen flächendeckenden Niederschläge haben im Siedlungsgebiet der Gemeinde Zollikon zu einer deutlichen Entspannung der Trockenheitssituation geführt. Die Gemeinde Zollikon hebt deshalb das mit Präsidialverfügung vom 14. Juli 2026 erlassene generelle Feuer- und Feuerwerksverbot per Freitag, 28. August 2026, um 12 Uhr auf. Die Aufhebung gilt ausschliesslich ausserhalb des Waldes und ausserhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand.
Das vom Kanton Zürich angeordnete Feuerverbot im Wald und Waldesnähe bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In diesem Gebiet bleiben das Entfachen von Feuer sowie das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material verboten. Das Verbot gilt auch für befestigte und offizielle Feuerstellen, für Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills. Gas- und Elektrogrills sind gemäss kantonaler Verfügung zulässig, sofern sie kippsicher auf feuerfestem Untergrund und mit der erforderlichen Sorgfalt verwendet werden.Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) gilt im ganzen Kanton Zürich seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.