Verzögerung beim Bezug des provisorischen Betreuungshauses Rüterwis

30. Juli 2026
Das provisorische Betreuungshaus im Schulhaus Rüterwis kann nicht wie geplant nach den Sommerferien bezogen werden. Grund dafür sind Zahlungsschwierigkeiten des für den Bau verantwortlichen Generalunternehmers.

Das Zolliker Stimmvolk hatte im Februar 2025 den Kredit von 6,5 Mio. Franken für ein provisorisches Betreuungshaus im Schulhaus Rüterwis genehmigt. Die Bauarbeiten des Modulbaus sind weit fortgeschritten und der Bezug des Gebäudes war nach den Sommerferien vorgesehen.

Vor Kurzem wurde der Gemeinderat jedoch darüber informiert, dass der für die Erstellung verantwortliche Generalunternehmer Zahlungsschwierigkeiten hat. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Fragen zur Fertigstellung des Projekts sowie zu offenen Zahlungen an beteiligte Subunternehmen aufgetreten.

«Der Gemeinderat prüft die Situation derzeit mit hoher Priorität und trifft die notwendigen Massnahmen, um die Fertigstellung des Betreuungshauses möglichst rasch sicherzustellen», sagt Liegenschaftenvorsteher André Müller. Derzeit werden die bestehenden Vertragsverhältnisse, die bisherigen Zahlungsflüsse und die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft.

«Die Zahlungsschwierigkeiten kurz vor der Fertigstellung des Betreuungshauses kamen für den Gemeinderat überraschend», hält André Müller fest. «Zum Zeitpunkt der Vergabe lagen keine Hinweise auf finanzielle Probleme des Generalunternehmers vor». Der Gemeinderat wird die Ereignisse und die Prozesse rund um das Projekt mit externer Unterstützung aufarbeiten und die daraus gewonnen Erkenntnisse in zukünftige Vorhaben einfliessen lassen.

Aufgrund der aktuellen Situation kann der vorgesehene Bezug nach den Sommerferien nicht stattfinden. Um den Betreuungsbetrieb sicherzustellen, wird das bisherige Betreuungshaus vorläufig weitergeführt. Die von der Verzögerung betroffenen Eltern wurden durch die Schule bereits über die Auswirkungen auf den Betreuungsbetrieb informiert.

Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine verlässlichen Aussagen zu einem neuen Bezugstermin oder zu den finanziellen Auswirkungen gemacht werden. Der Gemeinderat informiert die Öffentlichkeit, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.

Medienmitteilung