Bewilligung von gebundenen Ausgaben: Erneuerung unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage im Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8. Juli 2026 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt:
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung-Anlage: 350'000 Franken für die Erneuerung einer USV-Anlage im Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c. i.V. mit § 21a VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
17. Juli 2026 / Gemeinderat
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| GR 2026-153_Kredit (PDF, 134 kB) | Download | 0 | GR 2026-153_Kredit |