Erstmals elektronische Auszählung von Stimmzetteln (E-Counting)
Beim sogenannten E-Counting werden die Stimmzettel nicht mehr manuell sortiert und gezählt, sondern eingescannt und softwaregestützt ausgewertet. Grundlage dafür ist ein einheitlicher, maschinenlesbarer Stimmzettel, auf dem alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen eines Urnengangs aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten tragen ihre Stimme ein, indem sie ein Kreuz in das entsprechende Feld setzen. Die bisherige handschriftliche Angabe von «Ja» oder «Nein» entfällt. Weitere Infos zum Ausfüllen entnehmen Sie dem Flyer «Stimmzettel richtig ausfüllen».
Beim Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026 wird E-Counting in mehreren Zürcher Gemeinden erstmals angewendet. Nach aktuellem Stand beteiligen sich neun Gemeinden. Neben Zollikon sind dies Seuzach, Hittnau, Egg, Küsnacht, Rafz, Meilen, Regensdorf und Obfelden.
Effizientere und zuverlässigere Auszählung
Mit der Einführung von E-Counting geht die Gemeinde Zollikon einen weiteren Schritt in Richtung moderner, effizienter und zuverlässiger Wahl- und Abstimmungsprozesse. Die elektronische Auszählung soll am Abstimmungsonntag helfen, die Prozesse effizienter zu gestalten und die potenzielle Fehleranfälligkeit soll reduziert werden. Gleichzeitig wird der organisatorische Aufwand für das Wahlbüro deutlich verringert.
E-Counting ist in der Schweiz etabliert und wird bereits in über 100 Gemeinden und Städten eingesetzt. Der Bundesrat hat den Einsatz für eidgenössische Vorlagen im Jahr 2018 bewilligt und klare Anforderungen definiert, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Auszählung zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem technische Kontrollen, die Durchführung repräsentativer Stichproben sowie klare Zugriffsregelungen. Die komplette Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern finden Sie hier: Kanton Zürich / Medienmitteilung E-Countin vom 18. Mai 2026.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Vorerst wird E-Counting ausschliesslich bei Abstimmungen eingesetzt. Für eine Anwendung bei Wahlen besteht im Kanton Zürich zurzeit noch keine gesetzliche Grundlage. So kommt das E-Counting am 14. Juni in Zollikon auch nur bei den Abstimmungen zum Einsatz, nicht aber bei den 2. Wahlgängen der kommunalen und kirchlichen Wahlen – die Auszählung von Wahlen erfolgt weiterhin manuell.
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| Flyer-Stimmzettel (PDF, 322 kB) | Download | 0 | Flyer-Stimmzettel |