Vorübergehende Verkehrsanordnung: Fahrverbot Gehweg Fohrbach
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten am Hallenbad Fohrbach, Witelliker Strasse 47, 8702 Zollikon, wird vom 23. Juni 2025 bis am 31. Dezember 2026 für den Gehweg unterhalb des Hallenbades folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.
- Signalisation eines allgemeinen Fahrverbotes
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Abteilung Sicherheit und Umwelt