Vorübergehende Verkehrsanordnung: Rotfluhstrasse

15. August 2025

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten wird im Abschnitt Rotfluhstrasse 72, Zollikon, vom 11. August 2025 bis ca. 15. Dezember 2025 vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt:

  • Rotluhstrasse 72: Absperrung Parkfelder (4-5 Parkfelder, ca. 50 m2, Installationsplatz für Bauarbeiten)
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen bzw. dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt