Privater Gestaltungsplan 'Oberhueb': Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion

6. August 2025

Der Gemeinderat von Zollikon hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 gestützt auf § 86 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) mit GR 2024-209 beschlossen:

1. Dem Privaten Gestaltungsplan 'Oberhueb' wird zugestimmt.

2. Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.

3. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0338/24 vom 8. Juli 2025 den Privaten Gestaltungsplan 'Oberhueb' genehmigt.

Auflage: Die Unterlagen liegen seit dem 31. Juli 2025 während 30 Tagen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG)

Rechtsmittel: Gegen die Zustimmung des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan vom 31. Juli 2025 an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Bauabteilung Zollikon

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