Mitwirkungsverfahren Staatsstrassen: Radstreifen entlang der Seestrasse

6. Juni 2025

Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung. Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Projektbezeichnung: Zollikon, BGK Seestrasse (Stadtgrenze Zürich – Gemeindegrenze Küsnacht)

Bemerkungen zum Projekt: Entlang der Seestrasse in Zollikon wird neu beidseitig ein Radstreifen erstellt. Zudem wird die Verkehrssicherheit speziell für Fussgänger (Schulkinder) verbessert.

Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich

Angaben zur Auflage: Die Unterlagen können während der Auflage bei der Gemeinde Zollikon, Bauabteilung, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, jeweils am Vormittag eingesehen werden. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Website des Kantons einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Ergänzende rechtliche Hinweise: Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Zollikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 7. Juli 2025

Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich

Radstreifen