Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

24. März 2025
Zum Schutz der Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen wie der Quaggamuschel gilt im Kanton Zürich ab dem 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für alle immatrikulierten Schiffe. Sie soll helfen zu verhindern, dass schädliche Arten unbemerkt von einem Gewässer in ein anderes verschleppt werden.

Die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht (SMRP) gilt ab dem 1. April 2025 auf allen Zürcher Gewässern und betrifft alle Schiffe mit Kennzeichen. Für andere Wasserfahrzeuge wie Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote ist bei jedem Gewässerwechsel eine gründliche Reinigung, idealerweise mit heissem Wasser, eine sorgfältige Kontrolle und eine vollständige Trocknung dringend empfohlen. Das Gleiche gilt auch für die Fischerei- und Tauchausrüstung. Die SMRP gilt in der Zentralschweiz und im Kanton Bern bereits seit Sommer 2024, sowie in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Graubünden und Glarus ab Frühling 2025.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des Kantons Zürich.