Nutzungsreglement Gemeindesaal / Teilrevision
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. August 2024 das Nutzungsreglement Gemeindesaal (ausschliesslich im Anhang des Reglements; Abschnitt Infrastruktur und Tonanlage) revidiert. Die Änderung tritt per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf und der Entscheid ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemeinderat Zollikon
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GR 2024-152_Teilrevision Anhang Gebühren (PDF, 101.42 kB) | Download | 0 | GR 2024-152_Teilrevision Anhang Gebühren |