Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG); Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag

26. Juli 2024

Der Gemeinderat Zollikon hat mit GRB 2024-104 beschlossen, das Gebäude Vers. Nr. 774 auf dem Grundstück Kat. Nr. 3101, Dufourstrasse 41, 8702 Zollikon, gestützt auf §§ 203 Abs. 1 lit. c und 205 lit. d PBG mittels eines verwaltungsrechtlichen Vertrages unter Schutz zu stellen. Der Schutzvertrag wurde genehmigt und von Gemeinderat und Grundeigentümer unterzeichnet.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Einsichtnahme

Der Beschluss, das Gutachten und der verwaltungsrechtliche Vertrag liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, öffentlich zur Einsicht auf.

Rechtliche Hinweise

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Frist

30 Tage

Kontaktstelle

Gemeinde Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon

Bauabteilung Zollikon