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Öffentliche Auflage: Neubau Wanderwegverbindung

18. November 2022
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des Projekte Neubau Wanderwegverbindung durchgeführt.

Der Wanderweg in den Gemeinden Zumikon und Zollikon gehört zum Wanderwegnetz des Kantons Zürich. Der tangierte Abschnitt des Wanderwegnetzes gehört zur Wanderwegroute “Forch Bahnhof - Zürich Burgwies“. Der betroffene Routenabschnitt liegt sowohl im Gemeindegebiet Zumikon als auch in Zollikon. Der Anschlusspunkt auf der Gemeindeseite Zumikon befindet sich an der Huebstrasse neben der Brücke über den Rietbach, derjenige auf Seiten der Gemeinde Zollikon an der Brücke über den Wehrenbach, an der Oberhuebstrasse, an dem der Wanderweg auf den Bäumacherweg führt.

Ziele:

  • Weg nicht mehr dicht eingeklemmt zwischen Strasse und dichter, bestehender Vegetation
  •  abwechlungsreicheres Erlebnis mit Einblick auf das offene Gelände des Golfplatzes und dessen renaturierten Flächen sowie auf das Spielgeschehen von sicherer Distanz aus
  • Verminderte Störungen des Golfspiels dadurch, dass die Distanz zum Spielgeschehen grösser ist und Risikoverminderung auf dem Weg von einem fliegenden Golfball getroffen zu werden
  • Gefahr, dass Unbefugte das Golfplatzgelände betreten und von Golfbällen getroffen werden auf ein Minimum reduziert
  • Übernahme und Integration des bereits bestehenden Wegabschnittes entlang der Strasse
  • Verzicht auf Rodungsarbeiten der bestehenden Schutzvegetation auf der Ostseite der Huebstrasse auf einer Länge von ca. 100m

Rechtliche Hinweise und Fristen

Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich
Angaben zur Auflage: Gemeindeverwaltung Zollikon, Bauabteilung, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Ergänzende rechtliche Hinweise: Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Zollikon, Bauabteilung, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Frist in Tagen: 30
Ablauf der Frist: 19.12.2022.
Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich.

Bauabteilung Zollikon