Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es seit Donnerstag, 21. Juli 2022 ab 12 Uhr im Kanton Zürich verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills,
sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in
jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf
befestigen Plätzen).
Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
- Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
- Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
- Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
- Grillasche nicht unachtsam entsorgen
- Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten
Da eine Entspannung der Situation momentan nicht absehbar ist, bleibt das Verbot bis auf weiteres in Kraft. Eine Aufhebung des Verbots ist erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen möglich.
Mehr Informationen: www.zh.ch/waldbrandgefahr
Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 21. bzw. 27. Juli / 4. August 2022
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Plakat Feuerverbot (PDF, 1.63 MB) | Download | 0 | Plakat Feuerverbot |