Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2021
Pfändungsvollzug: mehr personelle Ressourcen
Die Geschäftslast 2021 des Betreibungsamtes Küsnacht-Zollikon-Zumikon ist im Vergleich zu den Vorjahresperioden hoch, tendenziell befindet es sich diesbezüglich auf Rekordkurs. Zudem ist in den vergangenen Jahren die Komplexität der Geschäftsfälle stetig angestiegen und ist im Vergleich zu anderen Ämtern überdurchschnittlich hoch. Dies bestätigte jeweils auch die kantonale Fachaufsicht in ihren jährlichen Inspektionsberichten. Um die zu bewältigende Arbeitslast kompetent und fristgerecht erledigen zu können, bewilligte der Gemeinderat die Verschiebung von 50 Stellenprozenten von der Kanzlei in den Bereich Vollzug. Neu stehen dem Bereich Pfändungsvollzug 250 Stellenprozente und der Kanzlei 150 Stellenprozente zur Verfügung. In der Kanzlei sind zurzeit 130 Stellenprozente besetzt, 20% sind vakant und werden vorerst nicht besetzt.
Friedhof und ICT: Pikettdienstregelungen
Für die Bereiche Friedhof und ICT waren bisher keine Pikettdienstregelungen vorgesehen. In den beiden Bereichen kommt es jedoch immer wieder vor, dass Einsätze am Abend, am Wochenende oder über Feiertage notwendig sind. Der Gemeinderat regelte deshalb für die Mitarbeitenden des Friedhofs die Pikettdienste für die Schneeräumung an Wochenenden und Feiertagen während der Wintermonate sowie für die Sicherstellung von Beisetzungen und Bestattungen über die Betriebsschliessungstage zwischen Weihnachten und Neujahr. Im Bereich der ICT hat die Komplexität der IT-Systeme in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Gerade bei wichtigen Anlässen auf Gemeindeebene wie Wahlen und Abstimmungen hat eine effektive und zeitnahe Informatiksupport-Leistung höchste Priorität. Damit den verantwortlichen Mitarbeitenden eine entsprechende Dienstleistung zur Verfügung steht, werden die qualifizierten ICT-Mitarbeitenden auf Pikett gestellt werden.
Die Pikettregelungen sämtlicher Bereich sind im Anhang zur Vollzugsverordnung der Personalvorordnung aufgeführt.
Server und Netzwerkkomponente: Erneuerung
Im Rahmen eines planmässigen Erneuerungszyklus müssen verschiedene Serversysteme und Netzwerkkomponente aktualisiert oder ersetzt werden. Im Jahr 2021 betrifft dies den Monitoring-Server (Ersatz), die Firewalls (Ersatz), die unterbrechungsfreie Stromversorgung des Serverraumes (Ersatz) sowie die Mail- und den Datenbankserver (Aktualisierung). Der Gemeinderat hat dafür einen Gesamtkredit von 80'000 Franken bewilligt.
Im Blumenrain: Werkleitungs- und Strassensanierung
Bevor die neue Buslinie 77/99 auf Ende 2022 ihren Betrieb aufnimmt, müssen noch die Werkleitungen und die Strasse im Blumenrain saniert werden. Der Gemeinderat bewilligte dafür einen Kredit von 1'090'200 Franken als gebundene Ausgabe. Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wurde zu 819'000 Franken an die Toller Loher AG, Uetikon a.S., vergeben.
Gemeinderat begrüsst neue Grünungsbestimmungen
Der Regierungsrat hat unter dem Titel "Klimaangepasste Siedlungsentwicklung" eine Vorlage zur Revision des kantonalen Planungs- und Baurechts in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage verdeutlicht die gesetzliche Pflicht, bei Neu- und Umbauten Bäume und Sträucher auf ausreichenden Grünflächen zu pflanzen. Sie ermöglicht auch, dass die Bau- und Zonenordnung die Begrünung fördert und verdeutlicht, dass die einzelnen Baubewilligungen das Pflanzen von Gehölzen einzufordern haben. Für den Gemeinderat hingegen nicht genügend dargelegt ist der Vorschlag, dass im kantonalen Einführungsgesetzbuch zum eidgenössischen Zivilgesetzbuch auf einen Minimalabstand von Sträuchern zur Nachbargrenze ganz zu verzichten sei.
Regierungsrat "justiert" das Planungs- und Baurecht
Der Regierungsrat hat eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben, in der er verschiedene Themen behandelt, die inhaltlich keinen Zusammenhang haben, denen aber aus kantonaler Sicht Dringlichkeit zukommt. So soll beispielsweise neu ein Minimalabstand für Bauten an der Grenze zum Nicht-Baugebiet und eine Konformitätserklärung für das Einhalten der Erdbebensicherheit eingeführt werden. Eine gesetzliche Regelung, die der Kantonsrat eingeführt hat und welche die Gemeinden bis 2025 (oder neu vorgeschlagen bis 2028) umsetzen müssen, soll bereits wieder geändert werden. Es ist dies die Definition des Terrains, das bei Baueingaben massgebend ist (z. B. für die Messung der Gebäudehöhe). Der Gemeinderat stimmt der Revision zu, lehnt aber eine Veränderung der geltenden Regelung über das massgebende Terrain ab.
Elektronisches Baugesuch: positives Signal
Der Rechtsverkehr soll künftig generell auf elektronischem Wege erfolgen. Der Regierungsrat hat eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung gegeben, die die rechtlichen Grundlagen für das elektronische Baugesuch schafft. Sie enthält namentlich Bestimmungen über die digitale Signatur, Dateiformate und Fristwahrungen. Weiterhin können Baugesuche auch in Papierform eingereicht werden. Für das Rechtsmittelverfahren sind ebenfalls (noch) Papierakten notwendig. Der Gemeinderat begrüsst diesen wichtigen Schritt der Digitalisierung und stimmt der geplanten Revision zu.
Laufende, langfristige Finanzierung: Umstellung
Da ab 1. Januar 2022 der aktuelle LIBOR-Leitzins nicht mehr publiziert wird, müssen die laufenden langfristigen Finanzierungsverträge an den neuen SARON-Leitzins (Swiss Average Rate OverNight) angepasst werden.
Vorkaufsrechte an Liegenschaften: Prüfung der Ausübung
Im Dezember 1993 stimmte die Gemeindeversammlung der Abgabe einer Gemeindeparzelle in Witellikon an drei Zolliker Wohnbaugenossenschaften zu. Diese wurde in der Folge mit drei Wohnblöcken überbaut, eine davon mit Stockwerkeigentumswohnungen. Der Verkauf einzelner Wohnung im Baurecht war Bestandteil der von der Gemeindeversammlung genehmigten Vorlage. Bei einem Verkauf steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu. In der Vergangenheit hat der Gemeinderat noch bei keinem Verkauf von diesem Recht Gebrauch gemacht. Aufgrund der attraktiven Kaufpreise und der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt will der Gemeinderat seine Option zukünftig bei jedem Verkauf neu beurteilen und gegebenenfalls auch davon Gebrauch machen, um günstigen Wohnraum zu erhalten.