Abstimmungssonntag und Erneuerungswahlen Friedensrichter/in sowie Mitglieder der Synode der römisch-kath. Körperschaft des Kantons Zürich

Informationen

Datum
28. Februar 2027
Lokalität

Abgestimmt werden kann brieflich oder während der Schalteröffnungszeiten, eine Woche vor Wahl- und Abstimmungssonntag in der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon. Sowie am Wahl- und Abstimmungssonntag selber von 09.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon oder im Quartiertreff, Binzstrasse 10, 8125 Zollikerberg.

Die detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten finden sich ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Vorlagen. 

Kommunale Wahlen

Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 - 2033

Beschreibung

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den Sonntag, 28. Februar 2027, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 6. Juni 2027, stattfinden.

In Anwendung von Art. 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Mittwoch, 18. November 2026, 12 Uhr, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zollikon einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formulare für Wahlvorschläge können auch am Schalter der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 27. November 2026 bis 4. Dezember 2026, 12 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der wahlleitenden Behörde gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird die Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Die Wahlanordnung wird am 9. Oktober 2026 im Zolliker Zumiker Bote amtlich publiziert.

Ebene
Gemeinde
Art
andere Behörde

Kirchliche Wahlen

Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 – 2031

Beschreibung

Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat der Synodalrat der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2027 – 2031 für den Sonntag, 28. Februar 2027, angeordnet. Als Termin für einen 2. Wahlgang wird der Sonntag, 6. Juni 2027, festgesetzt.

Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon entfällt ein Sitz. Die Wahl wird nach Art. 21 und 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am 18. November 2026, 12 Uhr bei der Kreiswahlvorsteherschaft, Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, einzureichen.

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bür-gerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag be-zeichnet werden. Anzugeben ist, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Jeder Vorschlag muss von mind. 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können auch am Schalter der Gemeinderatskanzlei Zollikon bezogen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer 2. Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten auch für den 2. Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem 1. Wahlgang können bei der wahlleitenden Behörde gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Der Gemeinderat Zollikon erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Die amtliche Publikation wird am  9. Oktober 2026 im Zolliker Zumiker Bote erscheinen.

Ebene
Kirche
Art
andere Behörde
Briefkasten
Name Download
Formular Wahlvorschlag Friedensrichteramt (PDF, 131 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag Friedensrichteramt
Wahlvorschlag Erneuerungswahl ein Mitglied der Synode (PDF, 173 kB) Download 1 Wahlvorschlag Erneuerungswahl ein Mitglied der Synode