In der Gemeinde Zollikon finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt:
I. Eidgenössische Vorlagen - Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentech-nologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik)
- Volksinitiative "Stipendieninitiative"
- Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)"
- Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
II. Kantonale Vorlagen - Gebührenvorlage – Änderung Kantonsverfassung
- Gebührenvorlage – Änderung Gemeindegesetz
- Volksinitiative "Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus"
III. Bezirksvorlage - Ersatzwahl eines Mitglieds des Bezirksrates des Bezirkes Meilen für den Rest der Amtsdauer 2013-2017
IV. Kirchliche Vorlage - Erneuerungswahl von zehn Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchensynode für die Amtsdauer 2015-2019
1. Urnenöffnungszeiten Die Urnenlokale sind am Sonntag von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Angaben über die Urnenlokale finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.
2. Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften oder sich aufhaltenden, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Für die Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchensynode sind nur die Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirche Zollikon stimmberechtigt.
3. Stimmabgabe an der Urne Die Stimmberechtigten geben den Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel an der Urne persönlich ab. Diese sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
4. Stimmabgabe durch Stellvertretung Angaben über die Möglichkeiten der Stellvertretung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
5. Vorzeitige Stimmabgabe Stimmberechtigte können ab Montag, 8. Juni 2015, während der Schalteröffnungszeiten (Montag: 08.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr sowie Dienstag–Freitag: 08.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr) bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus abstimmen.
6. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe muss gemäss dem Beschrieb auf dem Stimmrechtsausweis erfolgen. Das Zustellkuvert muss bis zur Schliessung der Urnenlokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Postweg oder Briefkästen Gemeindehaus/Betreibungsamt Zollikerberg). Später eingehende Kuverts können nicht mehr berücksichtig werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis fehlt.
7. Weitere Bestimmungen Eintragungen im Stimmregister werden nur bis Dienstag, 9. Juni 2015, vorgenommen. Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 22. Mai 2015, nicht erhalten haben, können diese bei der Gemeinderatskanzlei während den Öffnungszeiten beziehen. Die Auszählarbeiten beginnen am Sonntag, 14. Juni 2015, 09.00 Uhr(Achtung: bei grossen Wahlen früherer Beginn), im Gemeindehaus.
8. Rechtsmittel Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen ab Veröffentlichung beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Zollikon