Bau- und Zonenordnung

Die Bau- und Zonenordnung ist zusammen mit dem Zonenplan das wichtigste kommunale Planungsinstrument. Sie können die Bau- und Zonenordnung auf den folgenden Wegen beziehen:

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung BZO

Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) am 11. Dezember 2024 beschlossen. Die zwischenzeitliche öffentliche Mitwirkung sowie die kantonale Vorprüfung der Teilrevision der BZO sind abgeschlossen. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen wurden die Teilrevision der BZO überarbeitet und entsprechende Änderungen beschlossen.

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 genehmigte folgende Kredite:

  • Rahmenkredit von 300'000 Franken für die Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung der Gemeinde Zollikon.
  • Der Rahmenkredit von 600'000 Franken für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Zollikon.

Weiteres Vorgehen

Die Erstellung eines kommunalen Richtplans ist ein mehrstufiger Prozess, der die Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden, regionalen Planungsträgern und der Bevölkerung vorsieht. Zuerst sind das Verständnis der kantonalen Richtpläne und die Ermittlung der eigenen kommunalen Ziele entscheidend. Anschliessend erfolgt die Erarbeitung eines Entwurfs unter Einbezug der relevanten Themen und nachfolgend eine öffentliche Anhörung, um Rückmeldungen einzuholen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Regel in einem Einwendungsbericht zusammengefasst, woraufhin der Gemeinderat den Richtplan festsetzt und der Kanton ihn genehmigt.

Als nächster Schritt werden die entsprechenden Grundlagen geschaffen und die Ziele definiert. Ein entsprechender Entwurf des Grundlagenberichts wird erstellt und abgestimmt. Der Entwurf wird danach öffentlich aufgelegt, so dass die Bevölkerung sowie Organisationen die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu nehmen. In einem Einwendungsbericht werden die eingereichten Anträge und Stellungnahmen überarbeitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Der Gemeinderat verabschiedet nach der Behandlung der Stellungnahmen den Richtplan und setzt ihn fest. Nach der Festsetzung durch den Gemeinderat wird der Richtplan durch den Kanton genehmigt.

In einem weiteren Schritt wird die Nutzungsplanung, die Bau- und Zonenordnung mit dem Zonenplan, gesamthaft revidiert. Die Erstellung der kommunalen Nutzungsplanung beinhaltet die Umsetzung der im kommunalen Richtplan erarbeiteten Grundsätze in den entsprechenden Zonen unter Einbezug der Bevölkerung. Der Prozess umfasst die Analyse der Ausgangslage, die Festlegung der Planungsziele, die Erarbeitung der Planungsunterlagen (Zonenplan, Reglemente, Erschliessungsplan) und die Mitwirkundger kantonalen Behörden zur Genehmigung, um eine kongruente und gesetzeskonforme Planung zu gewährleisten.