Bau- und Zonenordnung

Die Bau- und Zonenordnung ist zusammen mit dem Zonenplan das wichtigste kommunale Planungsinstrument. Sie können die Bau- und Zonenordnung auf den folgenden Wegen beziehen:

 

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung BZO

Die von der Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2025 genehmigte Teilrevision der BZO wurde im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsprüfung durch den Kanton Zürich im Juni 2026 mit zwei Vorbehalten genehmigt. Insofern keine Rekurse der bis Ende September 2026 öffentlich aufgelegten Vorlage eingehen, wird der Gemeinderat das Datum der Inkraftsetzung bestimmen.

Weitere Schritte

Die Teilrevision der BZO ist ein erster Schritt in der Gesamtrevision der Ortsplanung. Als Nächstes folgt die bereits gestartete Überarbeitung der kommunalen Richtplanung, anschliessend jene der Nutzungsplanung. Die Nutzungsplanung beinhaltet die Erarbeitung einer neuen BZO. Der gesamte Prozess erfolgt unter Mitwirkung der Bevölkerung.