Vorübergehende Verkehrsanordnung: Friedhofstrasse/Isenbühlstrasse
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Öscherstrasse wird vom 26. Oktober 2026 bis 15. Februar 2027 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.
- Friedhofstrasse, Höhe öffentlicher Parkplatz, Absperrung öffentlicher Grund 30 m x 3 m
- Isenbühlstrasse, Weisse Zone, Halteverbot
- Isenbühlstrasse, öffentlicher Parkplatz beim Friedhof, Halteverbot, 20 m x 5 m
Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer erfolglosen Anfechtung Kosten entstehen können.
Abteilung Sicherheit und Umwelt