Bewilligung von gebundenen Ausgaben: Werkleitungen Oescher
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 30. September 2026 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt:
Werkleitungen Öscherstrasse:
- 155’000 Franken inkl. MWSt für die Strasseninstandsetzung
- 40'000 Franken inkl. MWSt für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung
- 180'000 Franken exkl. MWSt für die Erweiterung der Fremdwasserkanalisation
Im Budget 2026 ist für dieses Projekt kein Betrag eingestellt, da das Vorhaben in der Investitionsplanung erst für die Planjahre 2029–2031 eingeplant war.
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c. i.V. mit § 21a VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat
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| GR 2026-210_Vergabe und Kredit (PDF, 117 kB) | Download | 0 | GR 2026-210_Vergabe und Kredit |