Teilrevision Reglement über Strassenbeleuchtung 780.1
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 9. September 2026 das Reglement über Strassenbeleuchtung revidiert. Insbesondere wurde der Artikel 2, Beleuchtungszeiten angepasst. Die Änderungen treten per 1. November 2026 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfasch, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat
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| GR 2026-197_Teilrevision Reglement über Strassenbeleuchtung (PDF, 112 kB) | Download | 0 | GR 2026-197_Teilrevision Reglement über Strassenbeleuchtung |