Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe aufgehoben
Dank der Niederschläge und der tieferen Temperaturen in den vergangenen Tagen hat sich die Waldbrandgefahr deutlich reduziert. Deshalb hat der Kanton Zürich das seit dem 26. Juni 2026 geltende Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe per heute Donnerstag, 10. September aufgehoben. Diese Aufhebung gilt auch für das Gemeindegebiet Zollikon. Die Waldbrandgefahr wird von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «mässig» (Stufe 2) zurückgestuft.
Die Bevölkerung wird weiterhin um Vorsicht gebeten. Generell gelten folgende Verhaltensregeln beim Enffachen von Feuer:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Das Feuer jederzeit unter Kontrolle haben
- Funkenflug sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Schlagabraum verbrennen
- Verzicht auf Feuerwerk und Himmelslaternen in Waldesnähe; Sicherheitsabstände einhalten
Dass der Kanton Zürich trotz der Trockenheit von grösseren Bränden verschont blieb, ist dem umsichtigen und verständnisvollen Umgang der Bevölkerung und der erhöhten Bereitschaft der Feuerwehren zu verdanken!
Informationen zur aktuellen EInstufung des Waldbrandgefahr sind unter waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.
Abteilung Sicherheit und Umwelt