Vorläufige Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Baubehörde für den Rest der Amtsdauer 2026–2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 3. Juli 2026 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Baubehörde innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied:
| Guido, Davide | 1980 | Zollikerberg | Projektleiter Tiefbau und Sicherheit | parteilos |
| Lehner, Sibylle | 1989 | Zollikon | Lic. iur. Rechtsanwältin | SVP |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 28. August 2026, 12 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zollikon (wahlleitende Behörde), Bergstrasse 20, 8702 Zollikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4, Abs. 2 der Gemeindeordnung). Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind auf unserer Website zollikon.ch, Abstimmungstermin vom 29. November 2026, aufgeschaltet oder können am Schalter der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 4. September 2026 im Zolliker Zumiker Bote amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Rechtsmittel
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat