Vorübergehende Verkehrsanordnung: Sennhofstrasse 23 , Zollikerberg

31. Juli 2026

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten im Sennhof wird an der Sennhofstrasse 23, Zollikerberg, vom 16. Juli bis 30. September 2026 folgende Sperrung verfügt:

  • Weisse Zone, 1 Parkplatz, Halteverbot
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer erfolglosen Anfrechtung Kosten entstehen können.

Abteilung Sicherheit und Umwelt