Neubau Kunstrasenfeld auf der Sportanlage Riet verzögert sich

15. Juli 2026
Die Realisierung des von der Gemeindeversammlung bewilligten zweiten Kunstrasenfeldes auf der Sportanlage Riet verzögert sich. Grund dafür ist ein Rekursverfahren gegen die erteilte Baubewilligung.

Die Gemeindeversammlung bewilligte vor rund einem Jahr einen Kredit von 4,753 Millionen Franken für den Bau eines zweiten Kunstrasenfeldes auf der Sportanlage Riet. Dieses soll ein über 50 Jahre altes Naturrasenfeld ersetzen, das sich in einem mangelhaften Zustand befindet, witterungsbedingt nur eingeschränkt genutzt werden kann und die Anforderungen des Schweizerischen Fussballverbandes für Meisterschaftsspiele ab der 2. Liga nicht mehr erfüllt.

Der Baustart war ursprünglich auf das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Der Terminplan war auf den Bau der Energiezentale abgestimmt, die derzeit auf beziehungsweise unter der Sportanlage erstellt wird. Die Fertigstellung des neuen Kunstrasenfeldes war für Sommer 2027 geplant.

Die Baubehörde erteilte im März dieses Jahres die Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid wurde ein Rekurs erhoben. Gegenstand des Rekurses sind unter anderem Befürchtungen hinsichtlich einer erhöhten Lärmbelastung durch das neue Kunstrasenfeld.

Im Rahmen des laufenden Verfahrens suchte die Gemeinde den Dialog mit dem Rekurrenten und war bereit, verschiedene Anpassungen am Projekt vorzunehmen. Dabei wurde auf die geplante zusätzliche Zuschauertribüne verzichtet und das Beleuchtungskonzept auf eine zweistufige LED-Beleuchtung angepasst. Zudem liess die Gemeinde ein Lärmgutachten erstellen. Dieses kommt zum Schluss, dass die massgebenden Richtwerte sowohl im heutigen als auch im geplanten Zustand eingehalten werden und die umgebaute Sportanlage aus Sicht des Lärmschutzes bewilligungsfähig ist.

Aufgrund der Projektanpassungen wird das Bauvorhaben erneut öffentlich ausgeschrieben. Die neue Ausschreibung erfolgt diesen Freitag, 17. Juli 2026.

Der Rekurs wurde trotz der vorgeschlagenen Anpassungen nicht zurückgezogen. Bis zu einer rechtskräftigen Baubewilligung kann das Bauvorhaben nicht gestartet werden. Besonders betroffen von der Verzögerung ist der Sportclub Zollikon, der weiterhin auf die dringend benötigte Entlastung seiner Trainings- und Spielkapazitäten warten muss. Der Verein wurde von der Gemeinde laufend über das Rekursverfahren informiert.

Weitere Informationen folgen, sobald eine rechtskräftige Baubewilligung und der neue Zeitplan vorliegen.

 

Medienmitteilung