Unterschutzstellung, Alte Landstrasse 67, 8702 Zollikon

17. Juli 2026

Der Gemeinderat Zollikon hat am 10. Juni 2026 beschlossen:

1. Das Gebäude (Assek-Nr. 442) an der Alte Landstrasse 67, 8702 Zollikon auf Kat.-Nr. 10178 wird gemäss verwaltungsrechtlichem Vertrag vom 29. Mai 2026 unter Schutz gestellt.

2. Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Gemeinderats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen an dem Gebäude Assek.-Nr. 442 vorgenommen werden.

Der Gemeinderatsbeschluss kann während der Rekursfrist in der Bauabteilung, Bergstrasse 20, eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung respektive von der amtlichen Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Gemeinderat Zollikon


 

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