Vorübergehende Verkehrsanordnung: Bergstrasse 10, Zollikon
Infolge Bauarbeiten wird vor der Liegenschaft Bergstrasse 10, Zollikon, vom 27. Juli bis 23. Oktober 2026 folgende Sperrung verfügt:
- · 3m2 Strassenfläche (Installationsfläche)
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Abteilung Sicherheit und Umwelt