Unter Allmend 12, Zollikon: Projektänderungen, Kat.-Nr. 9067
In der Zeit vom 3. bis 23. Juli 2026 liegen in der Bauabteilung Zollikon die Unterlagen des folgenden Baugesuches zur Einsicht auf:
Gesuchstellende: Maryna Kern, Kurhausstrasse 10, 8032 Zürich; Projektverfasser: AF Architekten GmbH, A. Fernandes, Breitenstrasse 20, 8037 Zürich
Bauvorhaben: 2. Projektänderungen (Ersatz Garagenanbau) zu dem mit Baurechtentscheid Nr. BB 2025-60 vom 13. Mai 2025 teilbewilligten Umbau Einfamilienhaus, Kat.-Nr. 9067, Unter Allmend 12, 8702 Zollikon, Wohnzone mit niedriger Dichte und offener Bauweise
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich und im Doppel die Zustellung des baurechtlichen Entscheides zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Die Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist gebührenpflichtig. Es erfolgt nur ein Zustellungsversuch. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen.
Baubehörde Zollikon