Vorübergehende Verkehrsanordnung: Anna-Stockar-Weg, Zollikon

3. Juli 2026

Im Zusammenhang mit der Erschliessung von Werkleitungen am Anna-Stockar-Weg 16 in Zollikon wird am Anna-Stockar-Weg/Übergang Alfred-Ulrich-Strasse ab dem 1. September 2026 bis 31. Oktober 2027 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.:

  • 2 Parkfelder, Halteverbot

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt