Vorübergehende Verkehrsanordnung: Bühlstrasse 1-9 im Zollikerberg

17. Oktober 2025

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten wird im Abschnitt Bühlstrasse 1-9, Zollikerberg, vom 27. Oktober 2025 bis ca. 30. Juni 2026 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

  • Bühlstrasse 1-9: Absperrung Parkfelder (11-12 Parkplätze, Werkleitungssanierung)
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen bzw. mit dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt