Bewilligung von gebundenen Ausgaben: Erbringung von ICT Dienstleistungen

13. Juni 2025

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. Juni 2025 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz für die Erbringung von ICT Dienstleistungen (im Budget enthalten) bewilligt:

 

  • Initialkosten/Einmalige Kosten                           Fr.          306’275.40 (inkl. MWSt)
  • Jährliche wiederkehrende Kosten                      Fr.           437'681.75 (inkl. MWSt)
  • Für die gesamte Vertragslaufzeit (5 Jahre)        Fr.        2'494'684.15 (inkl. MWSt)

 

Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.