Vorübergehende Verkehrsanordnung: Bauarbeiten Goldhaldenstrasse

13. Juni 2025

Infolge Bauarbeiten an der Goldhaldenstrasse 40, Zollikon, wird vor der Liegenschaft Goldhaldenstrasse 48, ab dem 30. Juni bis ca. 28. November 2025, folgende Anordnung verfügt:

  • Sperrung von ca. 20 m² Trottoirfläche.
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.

Abteilung Sicherheit und Umwelt