Abstimmungssonntag

Informationen

Datum
28. September 2025
Lokalität

Abgestimmt werden kann brieflich oder während der Schalteröffnungszeiten, eine Woche vor Wahl- und Abstimmungssonntag in der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon. Sowie am Wahl- und Abstimmungssonntag selber von 09.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon oder im Quartiertreff, Binzstrasse 10, 8125 Zollikerberg.

Die detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten finden sich ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Vorlagen. 

 

Eidgenössische Vorlagen

E-ID-Gesetz

Beschreibung

Ausgangslage

Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.

Die Vorlage

Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Auch andere Behörden und Unternehmen können die staatliche Infrastruktur nutzen und damit eigene elektronische Nachweise anbieten, zum Beispiel die Wohnsitzbestätigung oder einen Mitgliederausweis. Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.

Ebene
Bund
Art
Antrag

Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Beschreibung

Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.

Die Reform

Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständen angenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmung über diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung über die ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuer abgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen. Die Reform beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Ebene
Bund
Art
Antrag

Kantonale Vorlagen

Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klima-wandel)

Beschreibung

Die Zürcher Stimmberechtigten haben 2022 den Klimaschutz in die Kantonsverfassung aufgenommen. Ziel ist die Treibhausgasneutralität («Netto-Null»). Mit der Änderung des Energiegesetzes soll dieser Verfassungsauftrag gesetzlich verankert werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Kanton und Gemeinden ihre Gebäude energetisch modernisieren, sie klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen beschaffen und so Investitionen der Wirtschaft in den Klimaschutz fördern. Der Kantonsrat hat den Gesetzesentwurf des Regierungsrates in wesentlichen Punkten verändert. Der Regierungsrat steht hinter den grundsätzlichen Anliegen des Klimaschutzes, lehnt das Gesetz in dieser Form jedoch ab. Im Kantonsrat wurde gegen die Änderung des Energiegesetzes das Referendum ergriffen. Darum kommt es zu einer Volksabstimmung. 

Ebene
Kanton
Art
Antrag

Kirchliche Vorlagen

Vorlage Reformierte Kirche Zollikon-Zumikon Gesamterneuerung Gemeinschaftszentrum Zumikon, Dorfplatz 9/11, Genehmigung Verpflichtungskredit

Beschreibung

Das Gemeinschaftszentrum (GZZ) gehört drei Eigentümerinnen zusammen: der Politischen Gemeinde Zumi­kon, der Reformierten Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon und der Katho­lischen Kirch­gemeinde Zollikon-Zumikon. Es ist der zentrale Ort, an dem die Zumikerinnen und Zumiker seit vier Jahrzehnten zusammen­kommen: im Freizeitzentrum, in der Kapelle, im Kirchgemeinde­saal, in der Bibliothek, im Gemeindesaal und vielen weiteren Räumen. Im GZZ kommt es täglich zu Begegnungen und Erleb­nissen, die das Dorf aus­machen.

Nach 40 Jahren Betrieb muss das GZZ grund­legend ­saniert werden. Diesen Moment wollen die drei Eigentümerinnen auch nutzen um das GZZ den veränderten Bedürfnissen der Bevöl­kerung anzupassen. Ein weiteres Ziel ist, den Betrieb zu optimieren und die Betriebskosten zu senken.

Seit 2019 haben die drei Gemeinden in einem mehrstufigen Prozess ein Bauprojekt entwickelt. Der Bestand wird dabei schonend erhalten. Am Sonntag, 28. September 2025, befinden die Stimmberechtigten über die Kredite zur Ausführung des Projekts. Jede Gemeinde stimmt über den Anteil ab, der ihrem Miteigentum entspricht.

Weitere Informationen: gemeinschaftszentrum-zumikon.ch

Ebene
Kirche
Art
-

Kommunale Wahlen

Zweiter Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Beschreibung

Da im ersten Wahlgang vom 18. Mai 2025 keine Kandidatin bzw. kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hatte, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, um den freien Sitz in der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission zu besetzen.

Wahlvorschläge und weitere Details entnehmen Sie bitte dem Beiblatt für die Ersatzwahl.

Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive
Name
Beiblatt Ersatzwahl RGPK vom 28.09.2025 (PDF, 248.32 kB) Download 0 Beiblatt Ersatzwahl RGPK vom 28.09.2025