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Abstimmungssonntag

Informationen

Datum
26. September 2021
Kontakt
Gemeinderatskanzlei
Beschreibung

Abgestimmt werden kann brieflich oder während der Schalteröffnungszeiten, eine Woche vor Wahl- und Abstimmungssonntag in der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon. Sowie am Wahl- und Abstimmungssonntag selber von 09.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon oder im Quartiertreff, Binzstrasse 10, 8125 Zollikerberg.

Die detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten finden sich ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis.

Weitere Informationen
https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen/abstimmungen.html

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»

Beschreibung

Heute werden im Grundsatz sämtliche Einkünfte wie Löhne, Renten und Kapitaleinkommen (z. B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Vermietung) in vollem Umfang versteuert. Diese Einkommenssteuern tragen dazu bei, Ungleichheiten bei der Verteilung der Einkommen innerhalb der Bevölkerung abzuschwächen. So zahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr als einkommensschwache. Nebst den Steuern gibt es noch weitere Instrumente zur Umverteilung. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die bestehende Umverteilung nicht ausreichend und die Besteuerung nicht gerecht genug. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Ab einem bestimmten Betrag sollen Kapitaleinkommen bei der Steuerberechnung stärker gewichtet und anderthalbfach gezählt werden. Für jeden Franken oberhalb dieses Betrags müsste so viel an Steuern bezahlt werden, als würde es sich dabei um Fr. 1.50 handeln. Ab welchem Betrag die höhere Besteuerung gilt, wird bei einer Annahme der Initiative durch das Parlament bestimmt. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für Steuerermässigungen für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich

Ebene
Bund
Art
Initiative

Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Beschreibung

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese wurde zwar in den letzten Jahren in einzelnen Punkten der Ehe rechtlich angenähert. Es bestehen aber nach wie vor Unterschiede, namentlich bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Bundesrat und Parlament wollen diese Ungleichheiten beseitigen und die Ehe für alle Paare öffnen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen: Auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen.

Mit dem geänderten Gesetz können auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. So können der ausländische Ehemann eines Schweizers sowie die ausländische Ehefrau einer Schweizerin sich erleichtert einbürgern lassen. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können zudem gemeinsam ein Kind adoptieren. Ausserdem erhalten verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Ebene
Bund
Art
Antrag

Zugehörige Objekte

Name
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