Vorübergehende Verkehrsanordnung: Parkfeld Firststrasse
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Langwattstrasse 24, 8125 Zollikerberg, wird an der Firststrasse vom 1. Juni bis 30. September 2025 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt:
- Nutzen von 30 m² auf einem weissen Parkfeld an der Firststrasse zum Aufstellen eines Mannschaftscontainers.
- Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.
Abteilung Sicherheit und Umwelt