Ersatzwahl Mitglied RGPK – weiteres Vorgehen
Die Publikation mit den Wahlergebnissen erfolgt am Freitag, 23. Mai 2025, im amtlichen Publikationsorgan vom Zolliker Zumiker Bote. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84a Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte). Im Übrigen gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten (§ 84a Abs. 1 GPR). Unter den Dokumenten finden Sie das Formular für den Wahlvorschlag. Der Wahlvorschlag inkl. Unterschriftenblatt muss bis am Mittwoch, 28. Mai 2025, 12 Uhr, beim Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, eingetroffen sein.
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2. Wahlgang_Formular Wahlvorschlag Mitglied RGPK (PDF, 37.37 kB) | Download | 0 | 2. Wahlgang_Formular Wahlvorschlag Mitglied RGPK |