Teilrevision Reglement über die Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und des Seerettungsdienstes

17. April 2025

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 9. April 2025 das Reglement über die Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und des Seerettungsdienstes revidiert. Insbesondere wurde Artikel 2 bezüglich der Pauschalentschädigung aufgrund der Teuerung angepasst. Die Änderungen treten per 1. Juni 2025 in Kraft.

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf und ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.

Gemeinderat

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