Taxordnung Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain / Teilrevision
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 26. Juni 2024 die Taxordnung revidiert. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und der Entscheid ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemeinderat Zollikon
Name | |||
---|---|---|---|
GR 2024-130 Teilrevision (PDF, 178.95 kB) | Download | 0 | GR 2024-130 Teilrevision |