Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) und Ausführungsbestimmungen zur SEVO / Inkraftsetzung

5. Juli 2024

Die SEVO und die Ausführungsbestimmungen zur SEVO wurden am 14. Juni 2024 durch das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) genehmigt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 26. Juni 2024 die beiden Erlasse per 1. September 2024 in Kraft gesetzt.

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und der Entscheid ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.

Gemeinderat Zollikon

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GR 2024-127 Inkraftsetzung (PDF, 126.07 kB) Download 0 GR 2024-127 Inkraftsetzung