Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 7. Februar 2024
Zusätzliche Stellen fürs Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon
Der Betreibungskreis Küsnacht-Zollikon-Zumikon verzeichnete im 2023 in Bezug auf die Fallzahlen ein Rekordjahr. Mit 19'715 SchKG-Geschäftsfällen verzeichnete das Amt ein Plus von 6,7% zum Vorjahr und übertraf damit auch den bisherigen Höchstwert aus den Jahr 2015 (19'530). Bei den Betreibungsbegehren wurde ein Plus von 15,2% und bei den Fortsetzungsbegehren ein Plus von 19,7% zum Vorjahr verzeichnet. Die Tendenz der Fallzahlen ist weiter steigend. Dies zeigen auch die Zahlen der ersten Wochen im neuen Jahr. Das Betreibungs- und Gemeindeammannamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon muss zudem viele fachlich komplexe, langwierige und zeitaufwändige Fälle bearbeiten. Mit den bestehenden Ressourcen ist eine ordnungsgemässe Erledigung der Rechtsgeschäfte nicht mehr zu bewältigen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einer Stellenplanaufstockung um 140% auf 740 Stelleneinheiten zugestimmt. Sollten die Fallzahlen in nächster Zeit wieder Erwarten zurückgehen, besteht die Möglichkeit, in den nächsten drei Jahren im Rahmen von zwei anstehenden Pensionierungen den Stellenetat wieder zu reduzieren.
Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) der Gemeinde Zollikon: Neuerlass
An der letzten Gemeindeversammlung hat der Souverän bereits der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) zugestimmt. Der Gemeinderat hat nun die Ausführungsbestimmungen zur SEVO erlassen. Darin geregelt ist der Vollzug des Abwasserrechts auf dem Gemeindegebiet, die Rechte und Pflichten der Grundeigentümerinnen und -eigentümer und der Inhaberinnen und Inhaber von Gebäuden und Anlagen sowie der Gemeinde zur dauerhaften Sicherung einer technisch einwandfreien Siedlungsentwässerung. Das Reglement tritt gleichzeitig mit der SEVO in Kraft. Das Datum der Inkrafttretung wird mit separatem Beschluss bestimmt, sobald alle Genehmigungen durch den Kanton erfolgt sind. Die amtliche Publikation erfolgt am 16. Februar 2024 im Zolliker Zumiker Bote.
Radweg und Bushaltestellen an der Binzstrasse
Die Baudirektion plant einen Radweg entlang der Binzstrasse und den gesetzeskonformen Ausbau der Bushaltestellen für die Buslinie 910 an derselben Strasse. Die Gemeinde Zollikon hat dafür kleinere Landflächen entlang der Binzstrasse dem Kanton abzugeben. Der Gemeinderat hat den Verträgen mit dem Kanton zugestimmt und wird dafür rund 250'000 Franken erhalten.
Rückzug Einsprache Forchbahnhaltestelle Waldburg
Die Einsprache zum Projekt Haltestelle Waldburg der Forchbahn wird von der Gemeinde Zollikon zurückgezogen. Die Forchbahn AG hat in der Planung die Einsprachepunkte der Gemeinde Zollikon überarbeitet und entsprechend verbessert und berücksichtigt. Der Hauptpunkt bezüglich der Verkehrsführung während den Bauarbeiten wurde so angepasst, dass auch während dem Bau die Forchstrasse zweispurig befahren werden kann und somit starke Behinderungen im Verkehr vermieden werden.
Anpassung des Dienstbarkeitsvertrags für die Trafostation Rietholz
Nachdem die Transformatorenstation der Netzanstalt Zollikon an der Rietholzstrasse 46 in einen privaten Neubau verlegt werden konnte, hat der Gemeinderat den nötigen Anpassungen der Dienstleistungsverträge (Benützungsrecht, Zutrittsrecht, Leitungsrechte) zugstimmt. Die Trafostation befindet sich neu in einem speziell errichteten Raum unter der privaten Tiefgarage.
Revisionsmandat für die Netzanstalt Zollikon verlängert
Als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2024 hat der Gemeinderat erneut die Firma PricewaterhouseCoopers AG gewählt.
Genehmigung der Umnutzung und Vergabe der Ausführungsarbeiten für zusätzliche Büros im Gemeindehaus
Im Gemeindehaus sind die Büro- und Besprechungsräume knapp. Während der Renovierung des Schwimmbads Fohrbach besteht ein zusätzlicher Bürobedarf für den Leiter Bade- und Sportanlagen, einen weiteren Mitarbeiter der Sportanlagen sowie den Projektleiter der Liegenschaftenabteilung, der ab 1. März 2024 die neu geschaffene Position für die Projektentwicklung übernimmt. Die zusätzlichen Büroräumlichkeiten sollen durch Umnutzung von zwei Garagen im Untergeschoss des Gemeindehauses geschaffen werden. Dafür hat der Gemeinderat einen Kredit von 130'000 Franken für die Ausführungsarbeiten bewilligt. Die Arbeiten werden wie folgt vergeben: Baumeisterarbeiten an Fritz Nussbaum AG, Zollikon, für 21'500 Franken, Fenster an Kläusler Fensterfabrik AG, Kloten, für 21'450 Franken, Elektroinstallationen an BE Electric AG, Zollikon, 14'100 Franken, Heizungsinstallationen an Bollmann + Brehm AG, Zollikon, für 11'660 Franken, Schreinerarbeiten an Jöhri Schreinerei GmbH, Zollikon, für 20'800 Franken, Malerarbeiten an Maler Link AG, Zollikon, für 6'400 Franken. Die Inbetriebnahme der Büros ist für Juni 2024 geplant.
Ersatzbeschaffung Patrouillenfahrzeug für die Polizei Zollikon
Das derzeitige Patrouillenfahrzeug, einen Land-Rover Discovery aus dem Jahr 2016, muss altersbedingt ersetzt werden. Aufgrund des Legislaturziels "Nachhaltiges Zollikon" wurden nur reine Elektroautos evaluiert. Zudem verfügt das Feuerwehr- und Polizeigebäude an der Bergstrasse 10 bereits über eine Photovoltaikanlage und in der Garage über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge. Bei der Fahrzeugauswahl wurden Elektroautos von verschiedenen Herstellern auf ihre Tauglichkeit getestet. Der Audi Q8 55 e-tron quattro hat dabei am besten abgeschnitten und überzeugte auch mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem steht der Audi bereits bei der Stadt- und der Kantonspolizei Zürich im Einsatz und hat sich dabei bewährt. Die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung belaufen sich auf rund 130'000 Franken. Mit der Lieferung wird die AMAG Import AG, Cham, beauftragt.
Reglement Gemeindeführungsorganisation GFO: Neuerlass
Der Gemeinderat hat das Reglement Gemeindeführungsorganisation (GFO) erlassen. Darin geregelt sind die Grundsätze, die Organisation und die Aufgabenerfüllung der Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen. Das Reglement tritt per 1. April 2024 in Kraft. Die amtliche Publikation erfolgt am 16. Februar 2024 im Zolliker Zumiker Bote.
Gesamtsanierung Schwimmbad Fohrbach: Genehmigung Projektpflichtenheft und Projekthandbuch
Im Rahmen der Gesamtsanierung des Schwimmbads Fohrbach mussten nach Abschluss des Bauprojekts im Dezember 2023 das Projektpflichtenheft und das Projekthandbuch angepasst und finalisiert werden. Beide Dokumente wurden an der Sitzung vom 26. Januar 2024 von der Objektbaukommission (OBK) freigegeben. Das Projektpflichtenheft definiert die bauherrenseitigen Anforderungen und Rahmenbedingungen an das Projekt und dient als verbindliche Grundlage für die Projektabwicklung. Das Projekthandbuch beschreibt den organisatorischen Rahmen für das Projekt. Es enthält alle für das Projekt geltenden Regeln und die Kompetenzen der Beteiligten sowie die für seine Durchführung notwendigen spezifischen Informationen. Der Gemeinderat hat das Projektpflichtenheft sowie das Projekthandbuch zur Kenntnis genommen und genehmigt.